Körperverletzende Raucher

Gesellschaft, Innenpolitik Keine Kommentare »

© Ernst Rose (Pixelio)

Der Schutz von Nichtrauchern vor dem quälenden Tabakqualm anderer scheint ein allgemeiner Trend geworden zu sein. Flächendeckende Rauchverbote sind daher in aller Munde und werden nach wie vor heiß diskutiert. Zuletzt entschieden sich die Bayern per Bürgerentscheid für ein strenges Rauchverbot in Gaststätten. Natürlich versuchen sich die Raucher trotzdem immer wieder aus der Schusslinie zu manövrieren und behaupten, Tabakkonsum sei die Sache eines jeden Einzelnen. Es wird meist angeführt, dass beispielsweise der Konsum von Alkohol genauso gesundheitsgefährdend sei, dies aber allerorts toleriert werde. Schon von jeher unterliegt die Argumentation der Raucher einem großen Missverständnis: Während der überwiegende Großteil ungesunder Genussmittel nur den Konsumenten selbst betrifft, betrifft der Qualm von Zigarettenrauchern auch die Mitmenschen. Während ein Alkoholiker unmittelbar nur sich selbst schädigt, schädigt ein Nikotiniker sich und unmittelbar auch andere.

Tabakrauch ist ein Gemisch von mehreren Tausend, zum Teil hochgradigen Giften. Arsen, Cadmium, Dioxin, Formaldehyd, Kohlenmonoxid, Nickel, Radon, Wasserstoffzyanid…1 um nur einige zu nennen. Auf einem Fachkongress im südfranzösischen Nizza erklärten Lungenfachärzte bereits 1998, dass Zigarettenrauch 10.000mal gefährlicher für die Atemwege sei, als die Belastung durch die Schadstoffe der Umwelt.2 Italienische Forscher haben gar herausgefunden, dass Zigarettenqualm sogar zehn mal giftiger ist als hochgradig krebserregende Dieselabgase.3 Diese Erkenntnis führt schließlich auch das stärkste Argument der Raucher ad absurdum, man müsse, wenn man das Rauchen verbiete, auch das Autofahren verbieten. Der Vergleich hinkt allein schon deshalb, weil man Tabakrauch für gewöhnlich mehr (als Raucher) oder weniger (als Passivraucher) direkt in die Lunge inhaliert. Bei Autoabgasen ist dies in nur sehr stark durch die Umluft verdünnter Form der Fall.

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Umstritten: Die Direktwahl des Bundespräsidenten

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Joachim Gauck, Kandidat bei der 14. Wahl zum Bundespräsidenten am 30. Juni diesen Jahres, war und ist das Staatsoberhaupt der Herzen. In einem spannenden Wahlkampf, der offiziell natürlich keiner war, präsentierte er sich mit geschliffenen Reden und profilierte sich einmal mehr als Kämpfer für Demokratie und Freiheit. Doch letztlich sorgten die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung dafür, dass sich sein Widersacher Christian Wulff im erst dritten Wahlgang durchsetzte. Der Großteil der deutschen Nation war enttäuscht und fühlte sich wieder einmal machtlos “den Politikern” gegenüber. “Die tun ja doch was sie wollen!” oder “Die mit ihrem Geschachere!” war sehr oft zu hören. Mit diesen Stimmen wurde wieder einmal die verführerisch klingende Idee wach, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen. So könnte der “kleine Bürger” unmittelbar in das politische Geschehen eingreifen, den Kandidaten wählen, von dem man sich am besten vertreten fühlt und der aller Voraussicht nach den “Großkopferten” der politischen Klasse einen Denkzettel verpasst indem er unbequeme Wahrheiten ausspricht und die Regierenden ordentlich rügt.

Was so schön und einfach klingt, ist in Wirklichkeit eine sehr gefährliche Sache. Man muss die Vor- und Nachteile einer Direktwahl sehr ausführlich beleuchten und den Ansatz bis zu Ende denken. Allem voran muss man fragen, welche Vorteile eine Direktwahl brächte. Laut Grundgesetz verfügt der Bundespräsident nur über wenige Befugnisse, die zudem überwiegend repräsentativ sind. Ohne die Initiative anderer soll und kann er kaum tätig werden. Somit hat er kaum Einfluss auf die Regierungsgeschäfte und er ist auch nicht Oberbefehlshaber der deutschen Streitkräfte. Wie also sollte der Bundespräsident seinen “Vorzug”, vom Volk gewählt zu sein, ausspielen und in die Waagschale werfen? Allenfalls im Wort könnte er mahnend den Zeigefinger heben, was jedoch nur symbolischen Charakter hat. Interessiert sich die Bundesregierung nicht für das kritisierende Wort, so bleibt dies verfassungsrechtlich ohne Folgen. Den Rest des Artikels lesen »

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Die Wahl der Qual: Warum es zu keiner Zeit um Wulff ging

Innenpolitik 2 Kommentare »

Die Wahl ist gelaufen. In der längsten Bundesversammlung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde gestern Christian Wulff erst im dritten Wahlgang zum zehnten Bundespräsidenten gewählt. Damit hat er sich gegen den in der Bevölkerung sehr beliebten Joachim Gauck durchgesetzt, weswegen nun sehr viele der Meinung sind, der Falsche sei in das höchste Amt des Staates gewählt worden. Wulffs kurze Rede nach seiner Wahl untermauerte diesen Eindruck. Mit allseits bekanntem, verbalen Politikerplastikmüll versuchte er krampfhaft präsidial zu wirken.1 Stattdessen kam er (wie immer) steif und unnahrbar rüber. So war es kaum verwunderlich, dass Joachim Gauck mit einer kurzen Stellungnahme vor der Presse dem frisch gewählten Präsidenten mehr oder weniger die Schau stahl.2 In perfekt gebauten Sätzen, die so eingägig waren wie Luft zum Atmen, forderte er all seine Anhänger auf, weiter an die Demokratie und dieses Land zu glauben und sich eben nicht von der politischen Diskussion abzuwenden. Leider scheint sich abzuzeichnen, dass dies ein frommer Wunsch ist. Immerhin geschahen unter der Reichtagskuppel gestern merkwürdige Dinge und derer gleich zwei!

  1. Aus allen politischen Lagern wird den Linken vorgeworfen, sie hätten mit ihrer Verweigerungshaltung Christian Wulff ins Amt des Bundespräsidenten gehievt. Es wäre richtig und opportun gewesen, wenn sie sich im letzten Wahlgang für Joachim Gauck entschieden hätten. Damit wäre der Beweis erbracht, dass sie entgegen vieler Meinungen eben doch eine rein demokratische Partei seien, die die DDR-Vergangenheit endgültig hinter sich gelassen hätte. Diese Argumentation klingt zwar für alle Gauck-Anhänger logisch, doch ist sie wenig hilfreich. Schließlich konnten sich die Linken nach eigenen Angaben ausdrücklich nicht mit verschiedenen Aussagen Gaucks anfreunden. Es gab also offenbar inhaltliche Differenzen, die eine Wahl Gaucks aus Überzeugung verwehrten (Afghanistan, Hartz IV usw.). Das muss man respektieren, wenn man eine freie Wahl fordert. Etwas ganz anderes bewies am gestrigen Tag aber, dass diese Partei dann eben doch noch lange nicht in der Demokratie angekommen ist. In den ersten beiden Wahlgängen wurde geschlossen die Kandidatin der Linkspartei Jochimsen gewählt. Dies könnte durchaus dadurch begründet sein, dass diese Person als die geeignetste angesehen wurde. Befremdlich ist aber die Tatsache, dass sich nach deren Rückzug vor dem dritten Wahlgang, die Delegierten der Linken ins stille Kämmerlein zurückzogen, um sich abzustimmen. Noch befremdlicher war die anschließende Aussage Gregor Gysis, man hätte die Wahl jetzt freigegeben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die linken Stimmen der ersten beiden Wahlgänge waren unfrei und abgesprochen, ebenso wie die nahezu geschlossene Enthaltung im dritten! Genau das verbietet das Grundgesetz ausdrücklich: Die Wahl zum Bundespräsidenten soll ohne Aussprache und geheim vonstatten gehen! Den Rest des Artikels lesen »
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Wulffs Hintertür bei der Bundespräsidentenwahl

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Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland regelt in Artikel 55, dass der Bundespräsident keiner Regierung angehören darf.1 Für den Kandidaten Christian Wulff heißt das: Will er zum Bundespräsidenten gewählt werden können, müsste er nicht nur vor der Wahl am morgigen Mittwoch von seinem Amt als Ministerpräsident von Niedersachsen zurücktreten, sondern hätte sich auch längst schon um seine dortige Nachfolge kümmern müssen. Die Landesverfassung sieht nämlich widerrum vor, dass zurückgetretene Mitglieder der dortigen Regierung geschäftsführend im Amt bleiben, bis die Nachfolger diese übernehmen. Pro forma bedeutet das: Christian Wulff ist es derzeit nicht möglich, die Wahl zum Bundespräsidenten anzunehmen. Dies wäre ein klarer Verfassungsbruch.

Wie sicher sich Herr Wulff seiner Wahl zu sein scheint, zeigt eine geplante Option um der oben genannten Zwickmühle zu entkommen.2 Weil er im Falle einer Niederlage Ministerpräsident in Niedersachsen bleiben möchte, wird er wohl in dieser Funktion auch an der Bundesversammlung teilnehmen. Für den Fall, dass er gewählt wird, möchte er sich kurz vor Verkündigung des Ergebnisses in einem Hinterzimmer zurückziehen, wo er über ein vorbereitetes Dokument dem stellvertretenden Ministerpräsident Jörg Bode von der FDP die kommissarischen Amtsgeschäfte überträgt und er schließlich von seinem Amt zurücktritt. Anschließend tritt er wieder vor die Delegierten und lässt sich fragen, ob er die Wahl annimmt.

Es ist schon erstaunlich, zu welchen Taschenspielertricks jemand bereit ist, der das höchste Amt im Staate anstrebt. Nicht nur, dass Wulff durch diese Taktierereien den Eindruck erweckt, als glaube er selbst noch nicht an seinen Sieg. Viel schlimmer ist der bittere Beigeschmack, der dieser Vorgehensweise anhaftet. Man stellt sich unweigerlich die Frage, ob dieser Mann dem angestrebten Amt den nötigen Respekt zollt oder ob es für ihn nur eine mögliche Option ist. Er setzt ganz offensichtlich eben nicht alles auf diese eine Karte, sondern hält sich bewußt das warme Nest über eine Hintertür offen, die zwar nicht rechtsbeugend aber in jedem Falle moralisch verwerflich sein dürfte. Dieses Grundverständnis von Demokratie spricht dafür, dass er eben nicht für das Amt des Staatsoberhaupts geeignet ist.

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Die CSU und das lästige Fußvolk

Innenpolitik 1 Kommentar »

Die Wahl zum Bundespräsidenten steht vor der Tür und mehr denn je scheint sie auch dadurch entschieden zu werden, wie stark sich die einzelnen Delegierten ihrem Fraktionszwang unterwerfen. Angesichts dieser Tatsache war und ist es überaus wichtig, den Wahlmännern und -frauen der Bundesversammlung klarzumachen, worauf sie einzig und allein zu hören haben: Auf ihr Gewissen! Deshalb habe ich in den letzten Tagen Mails an alle mir bekannten Mitglieder der 14. Bundesversammlung versandt (siehe hier). Die Antworten waren und sind informativ, belehrend, ignorant, entgegenkommend… Über eine davon wurde auch schon berichtet. In Kürze wird es hierzu an dieser Stelle sicher noch einen ausführlicheren Querschnitt geben.

Die Antwort von Herrn Thomas Goppel, CSU-Landtagsabgeordneter in Bayern, ist in gleich mehrerlei Hinsicht herausragend. Folgende rüpelhafte Mail erreichte mich gestern Abend:

Sie dürfen sich, sehr geehrter Herr Bedränger (angesichts einer vorgeblich freien Wahl am Mittwoch), getrost darauf verlassen, dass ich meine Entscheidung unabhängig von parteilichen  Vorgaben treffe. Da unterscheide ich mich von den Stimmenjägern anderer politischer Läger. Wer Kandidaten nach dem Muster benennt „Womit ärgere ich die Kontrahenten in diesem Wahlgang am meisten?“ und eindeutig dabei auf einen Bewerber stößt, den diese Gruppe bei eigener Mehrheit niemals ausgesucht hätte, sollte mit Empfehlungen an Dritte vorsichtig sein. Von mir jedenfalls werden Sie keine hören, aber meine korrekte Stimmabgabe registrieren können.

Freundlich
Thomas Goppel.

Natürlich verlangte eine solche Reaktion nach einer Gegenreaktion:

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