Seit Wochen haben Deutschlands Politiker kaum mehr ein anderes Thema. Angefangen hat es einst mit dem Streit um das Wörtchen “Unterschicht”. Man dürfe das so nicht äußern, weil man damit Menschen diskriminiere. In das gleiche Horn bläst das Bundesverfassungsgericht, das in seinem jüngsten Urteil feststellt, dass die derzeit gültigen “Hartz IV”-Gesetze, “die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.”1 Vor diesem Hintergrund drängen sich Fragen auf: Werden nicht gerade die Arbeitnehmer dieses Landes dadurch diskriminiert, dass sie tagtäglich arbeiten gehen? Sind die Einkünfte eines durchschnittlichen Berufstätigen “menschenwürdig”?
Ehrliche Antworten erhält man nur, wenn man die Fakten gegenüberstellt. Gehen wir von einer alleinerziehenden Mutter aus Jena aus, die eine dreijährige Tochter und einen sechsjährigen Sohn zu versorgen hat. Sie wohnt in einer Dreizimmerwohnung mit rund 80 Quadratmetern Wohnfläche und bezahlt dafür eine Warmmiete von 755,20 Euro2. Damit liegt sich voll und ganz im regionalen Durchschnitt. Sie arbeitet 38 Stunden in der Woche als Erzieherin im Kindergarten des Nachbarorts und verdient damit 2.218,58 Euro brutto. Nach Anrechnung von Sozialabgaben, Steuer und Altersvorsorge bleiben ihr pro Monat 1.419,63 Euro netto3. Auch hier liegt sie voll und ganz im regionalen Durchschnitt. Würde die fleißige Dame nun ihren Job verlieren und letztlich von Hartz IV leben müssen, würde sie für sich und ihre Kinder einen Regelsatz von 954,94 Euro erhalten. Hinzu kämen für Kaltmiete und Heizkosten 719,90 Euro. Alles in allem hätte sie also Anspruch auf 1.674,84 Euro4. Überspitzt ausgedrückt: Für’s Nichtstun erhielte sie pro Monat 255,21 Euro mehr! In diesem Beispiel wurden weitere Dinge wie Fahrten zur Arbeit oder Berufskleidung etc. ausdrücklich nicht berücksichtigt, die die alleinerziehende Mutter aufgrund ihrer Tätigkeit weiter belasten würden.
Hat also Guido Westerwelle recht, wenn er sagt, dass sich Arbeit in Deutschland nicht mehr lohnt? Ist es gerecht, wenn das Bundesverfassungsgericht Hartz IV-Empfänger schützt, aber das offensichtlich noch schwerere Los eines Teils der arbeitenden Bevölkerung damit regelrecht mit Füßen tritt? Wirklich zynisch und schauerlich wird es, wenn man sich vor Augen führt, dass die arbeitende Erzieherin, die Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen versucht, mit ihren Abgaben und Steuern dazu beiträgt, eben jene Sozialleistungen zu finanzieren. Insofern ist die Diskussion, ob die Hartz IV-Regelsätze ausreichend sind oder nicht, komplett irreführend. Die eigentliche Frage ist: Was ist dieser Gesellschaft Arbeit wert und wieviel “Wohlfahrtsstaat” will und kann sie sich gönnen?




