Der Schutz von Nichtrauchern vor dem quälenden Tabakqualm anderer scheint ein allgemeiner Trend geworden zu sein. Flächendeckende Rauchverbote sind daher in aller Munde und werden nach wie vor heiß diskutiert. Zuletzt entschieden sich die Bayern per Bürgerentscheid für ein strenges Rauchverbot in Gaststätten. Natürlich versuchen sich die Raucher trotzdem immer wieder aus der Schusslinie zu manövrieren und behaupten, Tabakkonsum sei die Sache eines jeden Einzelnen. Es wird meist angeführt, dass beispielsweise der Konsum von Alkohol genauso gesundheitsgefährdend sei, dies aber allerorts toleriert werde. Schon von jeher unterliegt die Argumentation der Raucher einem großen Missverständnis: Während der überwiegende Großteil ungesunder Genussmittel nur den Konsumenten selbst betrifft, betrifft der Qualm von Zigarettenrauchern auch die Mitmenschen. Während ein Alkoholiker unmittelbar nur sich selbst schädigt, schädigt ein Nikotiniker sich und unmittelbar auch andere.
Tabakrauch ist ein Gemisch von mehreren Tausend, zum Teil hochgradigen Giften. Arsen, Cadmium, Dioxin, Formaldehyd, Kohlenmonoxid, Nickel, Radon, Wasserstoffzyanid…1 um nur einige zu nennen. Auf einem Fachkongress im südfranzösischen Nizza erklärten Lungenfachärzte bereits 1998, dass Zigarettenrauch 10.000mal gefährlicher für die Atemwege sei, als die Belastung durch die Schadstoffe der Umwelt.2 Italienische Forscher haben gar herausgefunden, dass Zigarettenqualm sogar zehn mal giftiger ist als hochgradig krebserregende Dieselabgase.3 Diese Erkenntnis führt schließlich auch das stärkste Argument der Raucher ad absurdum, man müsse, wenn man das Rauchen verbiete, auch das Autofahren verbieten. Der Vergleich hinkt allein schon deshalb, weil man Tabakrauch für gewöhnlich mehr (als Raucher) oder weniger (als Passivraucher) direkt in die Lunge inhaliert. Bei Autoabgasen ist dies in nur sehr stark durch die Umluft verdünnter Form der Fall.
Dass es mit dem Nichtraucherschutz in der Praxis meist nicht so weit her ist, wie es in manch einer flammenden Aktion zu sein scheint, zeigt ein paradoxes Beispiel. Wer über einem Raucher in einer Mietwohnung wohnt und von unten über den Balkon oder offene Fenster ständig zugequalmt wird, hat zivilrechtlich wenig Chancen dem Stinker das Handwerk zu legen. Etliche Gerichte haben bestätigt, dass durch Tabakrauch keine Mietminderung gerechtfertigt wird. Begründet wird das – man halte sich fest – durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der nervige Nichtraucher, der selbst im Hochsommer ständig die Fenster geschlossen halten muss, nur um nicht zugeraucht zu werden, kann sich ja hinter verschlossenen Scheiben entfalten wie er will. Zum Glück gibt es auch andere Urteile, die aber (noch) in der Minderheit sind. Strafrechtlich hingegen tun sich weitergehende Möglichkeiten auf. Dass Zigarettenrauch die Gesundheit schädigt, haben schon gleich mehrere Gerichte eindeutig bestätigt und folgen damit der unumstrittenen Gesamtmeinung aller untersuchenden Medizinforscher: So konstatierte die Weltgesundheitsorganisation bereits 1987: “Passivrauchen – ein unbestreitbares Gesundheitsrisiko”.4 Der Surgeon General’s Report kommt ein Jahr zuvor sogar zu dem Schluss: “Raucher müssen immer damit rechnen, dass sie anderen Schmerzen zufügen.”5 Das Deutsche Ärzteblatt stellte 1995 fest, dass von Passivrauchen eine klare Gesundheitsgefährdung ausgeht. Es verursache Atemwegserkrankungen, Krebs und Herzinfarkt.6 Aber auch schon sehr viel früher zeichnete sich ab, wie gefährlich das ungwollte Einatmen von Tabakrauch ist. Im Jahre 1968 zeigte eine groß angelegte Studie, dass Passivrauchen in direkter Verbindung mit einer ganzen Reihe von Symptomen steht. Augenreizungen bekamen satte 73,3 Prozent aller getesteten Allergiker und immerhin 69,2 Prozent aller Nichtallergiker. Nasalreizungen rangieren dahinter mit 67,1 Prozent bzw. 29,2 Prozent. Die Liste ist sehr lang!7 Insofern begeht jeder Raucher, der andere bewußt oder unbewußt, gewollt oder ungewollt zum Passivrauchen zwingt, fahrlässige Körperverletzung.
Angesichts dieser Erkenntnisse bleiben wenig bis gar keine Argumente für das Rauchen in Gegenwart anderer. Leider zeigt das teilweise Alter der Studien aber auch, wie wenig sich in der Zwischenzeit bewegt hat. Natürlich sind die Profiteure des Zigarettenverkaufs wenig von den genannten Fakten und erst recht von Nichtraucherkampagnen überzeugt. Vor allem aber die Raucher selbst tun alles dafür, um ihre Sucht zu rechtfertigen. Die Ausrede, der eingeatmete Qualm sei Genuss, schreit zum Himmel. Feuer und Rauch sind seit Urzeiten abschreckend. Niemand käme auf die Idee, freiwillig in einen vollgerußten Raum zu sitzen und dies auch noch mit Genuss zu rechtfertigen. Nein, es geht um nicht mehr und nicht weniger, als um das Verlangen des Körpers nach Nikotin! Wer Alkohol missbraucht ist ein Alkoholiker, wer raucht ist Nikotiniker! Diese Sichtweise erzeugt nach wie vor gellende Aufschreie in den Reihen der Raucher, aber es ändert nichts an deren Wahrheitsgehalt. Die unzähligen Ratgeber, wie man am schnellsten und dauerhaftesten mit dem Rauchen aufhört, sprechen buchstäblich Bände.8
Es ist an der Zeit deutlich und massiv gegenzusteuern und klarzumachen, dass Toleranz ein Zeichen von Schwäche ist, das letztlich dazu führt, dass man zulässt von anderen in der Gesundheit geschädigt zu werden. Der bayrische Bürgerentscheid mit seiner kompromisslosen Geradlinigkeit geht da vollkommen in die richtige Richtung.
- Max Daunderer: “Gifte im Alltag” ↩
- Süddeutsche Zeitung vom 23. und 26.01.1998 ↩
- SPIEGEL Online: “Zigaretten schädlicher als Diesel” ↩
- Aus: “Der Kassenarzt”, Heft 35 ↩
- Aus: “Der Kassenarzt”, Heft 35 ↩
- Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 41, 13.10.1995: “Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen” von Prof. Dr. med. F. J. Wiebel ↩
- Aus Procházka: “Nichtraucher rauchen mit”, Seite 5 ↩
- Angebot an Ratgebern zum Thema “Rauchen” bei Amazon.de ↩

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