Umstritten: Die Direktwahl des Bundespräsidenten

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Joachim Gauck, Kandidat bei der 14. Wahl zum Bundespräsidenten am 30. Juni diesen Jahres, war und ist das Staatsoberhaupt der Herzen. In einem spannenden Wahlkampf, der offiziell natürlich keiner war, präsentierte er sich mit geschliffenen Reden und profilierte sich einmal mehr als Kämpfer für Demokratie und Freiheit. Doch letztlich sorgten die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung dafür, dass sich sein Widersacher Christian Wulff im erst dritten Wahlgang durchsetzte. Der Großteil der deutschen Nation war enttäuscht und fühlte sich wieder einmal machtlos “den Politikern” gegenüber. “Die tun ja doch was sie wollen!” oder “Die mit ihrem Geschachere!” war sehr oft zu hören. Mit diesen Stimmen wurde wieder einmal die verführerisch klingende Idee wach, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen. So könnte der “kleine Bürger” unmittelbar in das politische Geschehen eingreifen, den Kandidaten wählen, von dem man sich am besten vertreten fühlt und der aller Voraussicht nach den “Großkopferten” der politischen Klasse einen Denkzettel verpasst indem er unbequeme Wahrheiten ausspricht und die Regierenden ordentlich rügt.

Was so schön und einfach klingt, ist in Wirklichkeit eine sehr gefährliche Sache. Man muss die Vor- und Nachteile einer Direktwahl sehr ausführlich beleuchten und den Ansatz bis zu Ende denken. Allem voran muss man fragen, welche Vorteile eine Direktwahl brächte. Laut Grundgesetz verfügt der Bundespräsident nur über wenige Befugnisse, die zudem überwiegend repräsentativ sind. Ohne die Initiative anderer soll und kann er kaum tätig werden. Somit hat er kaum Einfluss auf die Regierungsgeschäfte und er ist auch nicht Oberbefehlshaber der deutschen Streitkräfte. Wie also sollte der Bundespräsident seinen “Vorzug”, vom Volk gewählt zu sein, ausspielen und in die Waagschale werfen? Allenfalls im Wort könnte er mahnend den Zeigefinger heben, was jedoch nur symbolischen Charakter hat. Interessiert sich die Bundesregierung nicht für das kritisierende Wort, so bleibt dies verfassungsrechtlich ohne Folgen. Den Rest des Artikels lesen »

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Die Wahl zum Bundespräsidenten steht vor der Tür und mehr denn je scheint sie auch dadurch entschieden zu werden, wie stark sich die einzelnen Delegierten ihrem Fraktionszwang unterwerfen. Angesichts dieser Tatsache war und ist es überaus wichtig, den Wahlmännern und -frauen der Bundesversammlung klarzumachen, worauf sie einzig und allein zu hören haben: Auf ihr Gewissen! Deshalb habe ich in den letzten Tagen Mails an alle mir bekannten Mitglieder der 14. Bundesversammlung versandt (siehe hier). Die Antworten waren und sind informativ, belehrend, ignorant, entgegenkommend… Über eine davon wurde auch schon berichtet. In Kürze wird es hierzu an dieser Stelle sicher noch einen ausführlicheren Querschnitt geben.

Die Antwort von Herrn Thomas Goppel, CSU-Landtagsabgeordneter in Bayern, ist in gleich mehrerlei Hinsicht herausragend. Folgende rüpelhafte Mail erreichte mich gestern Abend:

Sie dürfen sich, sehr geehrter Herr Bedränger (angesichts einer vorgeblich freien Wahl am Mittwoch), getrost darauf verlassen, dass ich meine Entscheidung unabhängig von parteilichen  Vorgaben treffe. Da unterscheide ich mich von den Stimmenjägern anderer politischer Läger. Wer Kandidaten nach dem Muster benennt „Womit ärgere ich die Kontrahenten in diesem Wahlgang am meisten?“ und eindeutig dabei auf einen Bewerber stößt, den diese Gruppe bei eigener Mehrheit niemals ausgesucht hätte, sollte mit Empfehlungen an Dritte vorsichtig sein. Von mir jedenfalls werden Sie keine hören, aber meine korrekte Stimmabgabe registrieren können.

Freundlich
Thomas Goppel.

Natürlich verlangte eine solche Reaktion nach einer Gegenreaktion:

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